Thursday, January 26, 2012

Peter McGee

Liebe Leserinnen und Leser,
sehr geehrte Damen und Herren,

auf Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen hat ein Münchner Gericht am Nachmittag des 25.Januar entschieden, dass
Zeitungszeugen bis auf weiteres keine Auszüge aus ‘Mein Kampf’ verwenden darf, um sie wissenschaftlich kommentiert und analysiert zu veröffentlichen. Wir bedauern, dass wir deshalb anders als angekündigt allen interessierten Lesern, die uns einen frankierten und adressierten Rückumschlag zugesandt haben, vorerst keine vollständig leserliche Variante unserer Zeitungszeugen-Beilage ‘Das unlesbare Buch’ zusenden können. Gegen die Entscheidung des Münchner Gerichts werden wir Rechtsmittel einlegen. Sollten wir Erfolg haben, werden wir Ihnen die vollständig lesbare Variante zu einem späteren Zeitpunkt schicken.

Das große Interesse unserer Leserschaft und die breite Unterstützung für unser Anliegen einer verantwortungsvollen Auseinandersetzung mit diesem zentralen Werk der deutschen Geschichte bestärken uns in dem Wunsch nach einer abschließenden Klärung der Rechtslage.

Mit freundlichen Grüßen

Peter McGee

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